Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 29.12.2010 - S 3 KR 351/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2011 - L 4 KR 48/11
Umfang der Pflicht des Staates zur Bereitstellung von Leistungen außerhalb des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 7. März 2011, L 4 KR 48/11 B ER) folgt der Anspruch jedoch aus einer - erweiternden - grundrechtsorientierten Auslegung.Deren Grundsätze hat der Senat mit Beschluss vom 07. März 2011, L 4 KR 48/11 B ER für das ebenfalls mit Oktagam wirkstoffgleiche Präparat Kiovig ausformuliert und bringt sie auch für das hier streitbefangene Präparat Gamunex zur Anwendung.
Dem vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen (Beschluss vom 07. März 2011, a.a.O.).
Sind bei ihm Schübe mit ihren oft gravierenden Gesundheitsfolgen erst einmal aufgetreten, nützt im Nachhinein keine Behandlung, auch nicht die notstandsähnliche Behandlung vor dem unmittelbaren Tod des Versicherten (Beschluss vom 07. März 2011, a.a.O.).
- BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R
Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11
Das BSG hat diese Entscheidung des BVerfG in Bezug auf die Voraussetzung 1 "lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung" in ständiger Rechtsprechung eng ausgelegt und für die grundrechtsorientierte Auslegung eine "notstandsähnliche" Situation verlangt (vgl. BSG, Urteile vom 5. Mai 2009, AZ: B 1 KR 15/08 R und vom 4. April 2006, AZ: B 1 KR 7/05 R). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11
Daher ist ein Versicherter nicht auf Leistungen des Leistungskatalogs der GKV beschränkt, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung leidet (Voraussetzung 1), für deren Behandlung keine allgemein anerkannte, dem medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht (Voraussetzung 2), und wenn bezüglich der angewandten neuen, nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode eine "auf Indizien gestützte", nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (Voraussetzung 3; so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, AZ: 1 BvR 347/98).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11
Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Fall des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, 179, 184). - BSG, 10.03.2009 - B 1 KR 1/09 B
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11
Denn ein sog. Seltenheitsfall im Sinne der BSG-Rechtsprechung liegt nur vor, wenn eine Versicherte an einer sehr seltenen (einzigartigen) Erkrankung leidet, für die keine Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht und deren Therapiemöglichkeit keiner systematischen Erforschung zugänglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2009, AZ: B 1 KR 1/09 B, mwN). - BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2011 - L 4 KR 47/11
Das BSG hat diese Entscheidung des BVerfG in Bezug auf die Voraussetzung 1 "lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung" in ständiger Rechtsprechung eng ausgelegt und für die grundrechtsorientierte Auslegung eine "notstandsähnliche" Situation verlangt (vgl. BSG, Urteile vom 5. Mai 2009, AZ: B 1 KR 15/08 R und vom 4. April 2006, AZ: B 1 KR 7/05 R).